MF-IN GmbH

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Allgemeines – Geltungsbereich – Begriffsbestimmung 

1)  Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen der MF-IN GmbH (nachfolgend Verwender genannt). Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind nur bindend, wenn der Verwender sie schriftlich anerkannt hat. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten auch dann, wenn dieser in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen des Kunden an diesen vorbehaltlos Leistungen erbringt oder erbracht hat. 

2)  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend Kunde genannt). Der Kunde kann sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, vgl. § 13 BGB. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 Abs. 1 BGB. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit Kunden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. 

3)  Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Gegenstand des Unternehmens, dies ist der Gebrauchtfahrzeug- und Fahrzeuggebrauchtteilehandel, der Schrott- und Metallhandel sowie der Elektro- und Elektronikschrotthandel. Ergänzend und soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Verwenders nichts anderes geregelt ist, gelten im Bereich des Schrott- und Metallhandels zusätzlich die handelsüblichen Bedingungen für die Lieferung von unlegiertem Stahlschrott, herausgegeben von der Bundesvereinigung deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen e.V. in der jeweils gültigen Fassung (http://www.dhi-rohstoffe.eu/ fileadmin/files/dhi-rohstoffe.eu/documents/handelsuebliche_lieferbedingungen.pdf), die handelsüblichen Bedingungen für die Lieferung von Gussbruch und Gießereistahlschrott in der jeweils gültigen Fassung (http://www.walzenirle.com/fileadmin/contents/walzen-irle/06_Einkauf/Lieferantenbedingungen_DE.pdf), herausgegeben von der Bundesvereinigung deutscher Stahlrecycling und Entsorgungsunternehmen und für NE-Metalle die Usancen des Metallhandels, herausgegeben vom Verein deutscher Metallhändler e.V. in der jeweils gültigen Fassung (http://www.metallhandel-online.com/downloads/ usancen_2012.pdf).

§2

Angebot/Vertragsschluss

1)  Die Angebote des Verwenders sind freibleibend und unverbindlich. Auftragserteilungen und Bestellungen von Kunden bedürfen zur Rechtwirksamkeit der Bestätigung. Diese Bestätigung des Verwenders kann sowohl schriftlich wie auch in elektronischer Form oder Textform abgegeben werden.

2)  Im Falle von Materialanlieferungen von Kunden unterbreitet dieser ein Angebot zu dessen Ankauf. In diesem Falle ist in der Anlieferung und dem Ankaufsangebot die Versicherung abgegeben, dass Rechte Dritter an diesem Material nicht bestehen, der Kunde geschäftsfähig und uneingeschränkter Eigentümer des angelieferten Materials ist. Mit der Anlieferung sichert er ferner zu, dass das gelieferte Material nicht aus einer rechtswidrigen und/oder strafbaren Handlung stammt. Ferner wird zugesichert, dass dieses Material keine gefährlichen, insbesondere giftigen Bestandteile wie z.B. Arsen, Quecksilber etc. enthält. Mit dem Eingang des angelieferten Materials erklärt sich der Kunde unwiderruflich damit einverstanden, dass zum Zwecke einer Angebotsabgabe durch den Verwender Materialuntersuchungen durchgeführt werden. Im Hinblick auf eine hieraus resultierende Haftung gilt § 13 Ziff. 4.

3)  Sind im Zusammenhang mit Angeboten des Verwenders Leistungsdaten, wie Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder ähnliches abzugeben, so sind diese nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

§3

Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

1)  Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen wird der Kunde/Verbraucher auf folgende Informationsrechte hingewiesen: Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde/Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat bzw. hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde/Verbraucher uns (MF-IN GmbH, Industriestr. 55, 90441 Nürnberg, Tel.: 21 24 82 00, E-Mail: mf-in_gmbh@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde/Verbraucher kann dafür das nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargestellte Muster-/Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde/Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

 2)  Folgen des Widerrufs

Wenn der Kunde/Verbraucher diesen Vertrag widerruft, haben wir alle Zahlungen, die wir von ihm erhalten haben, einschließlich Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde/Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Kunden/Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden dem Kunden/Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis der Kunde/Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Der Kunde/Verbraucher hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem er uns über den Widerruf des Vertrages unterrichtet, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde/Verbraucher die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absendet.

Der Kunde/Verbraucher trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Er muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

§4

Preise

1)  Alle vom Verwender abgegebenen Preisangebote sind in Euro-Währung. Sie verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, rein netto (ohne Mehrwertsteuer) ab Werk. Porto, Liefer-/Versandkosten, Verpackung, Versicherung sowie Nebenkosten, wie eventuelle Zollgebühren usw. werden zusätzlich berechnet. Soweit nichts anderes bestimmt ist, sind sämtliche Preisangebote und Kostenvoranschläge des Verwenders unverbindlich.

2)  Die gesetzliche Umsatzsteuer ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, in den Preisen nicht enthalten und wird in der Rechnung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften gesondert ausgewiesen. Auf die Besonderheiten des Reverse-Charge-Verfahrens gem. § 13 b Abs. 2 Nr. 7 UStG und Abs. 2 Nr. 11 UStG i.V.m. Anlage 3 und Anlage 4 UStG wird verwiesen.

§5

Zahlungsbedingungen

1)  Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind die Zahlungsansprüche des Verwenders sofort nach Erbringung der vereinbarten Leistung und dem Rechnungszugang ohne Abzug fällig. Im Falle von Teilleistungen ist der Verwender berechtigt, für jede erbrachte Teilleistung dem Kunden eine Rechnung im Umfang dieser Teilleistung zu stellen.

2)  Eine Zahlung hat erst dann Erfüllungswirkung, wenn der Verwender über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst dann als erfolgt, wenn der Scheck vorbehaltlos und endgültig eingelöst wurde. Zahlungen mittels Wechsel sind nur zulässig, wenn hierüber eine Vereinbarung erzielt wurde. In diesem Falle gilt auch eine Zahlung per Wechsel nur erfüllungshalber und erst nach vorbehaltloser Gutschrift tritt Erfüllungswirkung ein. Barzahlungen haben nur dann eine schuldbefreiende Wirkung, soweit sie an Personen erfolgen, die mit schriftlicher Inkassovollmacht ausgestattet sind.

§6

Zahlungsverzug, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte, Abtretungsverbot

 

1)  Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug. Im Übrigen gilt § 286 Abs. 3 BGB. Im Fall des Verzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. In jedem Falle bleibt ein weitergehender Verzugsschaden unberührt.  

 

2)  Dem Kunden steht das Recht zur Zurückbehaltung und Abtretung nicht zu.

3)  Eine Aufrechnung ist nur wegen vom Verwender anerkannter, nicht bestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenforderungen des Kunden zulässig.

§7

Eigentumsvorbehalt

1)  Der Verwender behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen Schecks oder Wechsel sowie bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Er ist berechtigt, die hergestellte Sache zurückzunehmen, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält. Der Kunde ist verpflichtet, so lange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die hergestellte Sache pfleglich zu behandeln. Der Kunde ist vor vollständiger Bezahlung oder Einlösung der dafür hingegebenen Wechsel oder Schecks nicht berechtigt, ohne die Zustimmung des Verwenders die Sache zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. 

2)  Der Kunde tritt die aus einem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund entstehende Forderung mit sämtlichen Nebenrechten in Höhe des Rechnungswertes bereits jetzt an den Verwender ab; dieser nimmt die Abtretung an. Der Verwender ermächtigt den Kunden widerruflich, die an ihn abgetretene Forderung für Rechnung des Verwenders einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Diese Bestimmung gilt ohne Rücksicht darauf, ob der Kunde eine Vorbehaltsware unverändert, be- oder verarbeitet oder zusammen mit einer anderen Sache veräußert.

3)     Solange des Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat der Kunde den Verwender unverzüglich schriftlich, in elektronischer Form oder in Textform zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet wird oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verwender die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den dem Verwender entstandenen Ausfall. 

4)  Eine Verarbeitung oder Umbildung einer gelieferten Sache durch den Kunden oder Dritte erfolgt stets für den Verwender. Wird eine gelieferte Sache mit anderen, dem Verwender nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwirbt der Verwender das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Wird eine unter Vorbehalt gelieferte Sache mit anderen Gegenständen untrennbar vermischt, erwirbt der Verwender des Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Sache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Das Gleiche gilt für den Fall der Vermischung. Sofern in diesem Fall die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass dieser dem Verwender anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für den Verwender verwahrt.  

5)  Der Kunde haftet vollumfänglich für den Verstoß der ihm nach diesen Bestimmungen obliegenden Verpflichtungen.

§8

Lieferungen

1)  Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verwenders; dies ist Nürnberg. Die Gefahr geht mit Bereitstellen der Lieferung am Erfüllungsort auf den Kunden über. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

2)  Sofern der Kunde keine besondere Weisung erteilt, übernimmt der Verwender keine Verbindlichkeit für billigsten oder schnellsten Versand. Er ist berechtigt, die zweckmäßige Versandart nach seinem Ermessen zu bestimmen.

3)  Transportversicherungen werden vom Verwender nur auf ausdrückliche Anweisung und auf Kosten des Kunden vorgenommen.

4)  Lieferverpflichtung stehen unter dem Vorbehalt einer fristgerechten und ordnungsgemäßen Selbstbelieferung.

5)  Der Verwender ist zu Teillieferungen bzw. – Leistungen im für den Kunden zumutbaren Umfang berechtigt

§9

Lieferzeit

1)  Der Verwender haftet nicht für Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die ohne eigenes oder zurechenbares Verschulden des Verwenders die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie beispielsweise nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verwenders oder deren Unterlieferanten eintreten, vorausgesetzt dass der Verwender diese Umstände nicht zu vertreten hat. Der Verwender ist in diesem Falle berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Vorlaufzeit hinauszuschieben. Falls eine Behinderung länger als drei Monate dauert, sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, soweit ihm die bereits erbrachte Teilleistung nicht zumutbar sein sollte.

§10

Lieferverzug

Bei Lieferverzug durch den Verwender aus Gründen, die er zu vertreten hat, ist der Kunde in jedem Falle erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§11

Abnahmeverzug

Die Abnahme der gelieferten Sache ist Hauptleistungspflicht des Kunden. Im Fall des Abnahmeverzugs ist der Verwender berechtigt, für Rechnung und auf Gefahr des Kunden die Ware bei sich selbst oder einem Dritten einzulagern. Dies gilt auch, wenn ein Versand infolge von Umständen, die der Verwender nicht zu vertreten hat, längere Zeit unmöglich ist.

§12

Mängelrügen

1)  Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel spätestens 14 Tage nach Erhalt schriftlich, in elektronischer oder Textform zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Feststellung des Fehlers in gleicher Form zu rügen. Für nicht rechtzeitig angezeigte Mängel, Abweichungen etc. entfällt eine Gewährleistung.  

2)  Dem Verwender ist Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an Ort und Stelle zu prüfen. Ohne seine Zustimmung darf bei Verlust des Gewährleistungsanspruches an der bemängelten Sache nichts geändert werden.  Für Verbraucher gilt diese Untersuchungs- und Rügepflicht gem. § 377 HGB nicht. Insoweit gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere §§ 476, 475 Abs. 3 BGB.

§13 

Gewährleistung

1)  Bei Vorliegen eines Sachmangels hat der Kunde Anspruch auf Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). Schlägt eine Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.  

2)  Eine Gewährleistungsfrist ist auf ein Jahr beschränkt, gerechnet ab Gefahrübergang.

3)  Mangelansprüche im Zusammenhang mit Schrottlieferungen können in Bezug auf Qualität und Werkstoff nicht geltend gemacht werden, da Schrott Sekundärrohstoff ist. Insoweit bestehen allenfalls Gewährleistungsansprüche im Hinblick auf eine Sorte bzw. Gattung. Weiterreichende Qualitätsansprüche, insbesondere im Hinblick auf Legierungsreinheit usw. sind ausgeschlossen.

§14

Haftung

1)  Der Verwender haftet nur für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Darüber hinaus besteht eine Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach dem Produkthaftungsgesetz oder  bei vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführter Schadensherbeiführung durch den Verwender oder seiner Erfüllungsgehilfen oder der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

2)  Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die Haftung auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens, der den vertraglich vereinbarten Preis im Regelfall nicht überschreitet, begrenzt auf Schäden an der gelieferten Ware.

3)  Bei der Prüfung und Analyse von angelieferten Materialien zum Zwecke der Bewertung kann eine Zerstörung dieses Materials aufgrund mechanischer, thermischer   oder chemischer Prüfungsmaßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Jede Haftung für eine Beschädigung oder eine zukünftige Unbrauchbarkeit dieses Materials im Rahmen dieser Untersuchung und Analyse ist ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. Schadenersatzansprüche sind ebenfalls insoweit auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

4)  Für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden haftet der Verwender nicht.

5)  Jede weitergehende Haftung des Verwenders ist ausgeschlossen.

§15

Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

 Der Verwender nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

§16

Gerichtsstand und anwendbares Recht

1)  Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses ist der Sitz des Verwenders in Nürnberg soweit kein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

2)  Der Verwender ist berechtigt, den Kunden an jedem anderen Gerichtsstand zu verklagen.

3)  Bei Nichtkaufleuten gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

4)  Die vertraglichen Beziehungen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts/CISG sowie den Bestimmungen des IPR.

§17

Salvatorische Klausel

1)  Sollte eine Regelung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder unwirksam werden, bleibt die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.

2)  Unwirksame Regelungen sind durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich angestrebten Regelungszweck am nächsten kommt. Dabei sind die Interessen beider Vertragsparteien zu berücksichtigen.

 

 

Muster –Widerrufsformular

 

(Wenn   Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus   und senden Sie es zurück.)

–         An ⦋hier ist der Name, die Anschrift und gegebenenfalls   die Telefaxnummer und E-Mail-Adresse des Unternehmens durch den Unternehmer   einzufügen⦌:

–         Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*)   abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die   Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

–         Bestellt am (*) / erhalten am (*)

–         Name des/der Verbraucher(s)

–         Anschrift des/der Verbraucher(s)

–         Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

–         Datum

_______________
  (*) Unzutreffendes streichen

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